Umsetzung des Hundegesetzes im LVwA:
Das Referat 201 – Hoheitsangelegenheiten,
Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten –
ist Fachaufsichtsbehörde über die Einheitsgemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden
und registerführende Behörde
für das seit dem 01. März 2009 existierende
zentrale Hunderegister in Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner im Referat Hoheitsangelegenheiten,
Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten
sind:
Herr Urs-Vito Kaase
Tel.: (0391) 567-2403
E-Mail:
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Frau Roswitha Steinicke
Tel.: (0391) 567-2434
E-Mail: Roswitha.Steinicke@lvwa.sachsenanhalt.
de
Frau Ellen Schmitz
Tel.: (0391) 567-2232
E-Mail:
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Internet-Seite: http://www.sachsen-anhalt.de/
LPSA
Postanschrift:
Landesverwaltungsamt
Dienstgebäude Magdeburg
Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten
Olvenstedter Str. 1-2
39108 Magdeburg
Fax: (0391) 567-2686
Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Herausgeber: Land Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt
www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.
de
Redaktion: Stabsstelle Kommunikation
Redaktionsschluss: 02. Dezember 2009
Bildquelle: http://www.neuepresse.de/Nachrichten/
Politik/Niedersachsen/Gezerre-am-neuen-
Hundegesetz
Das NEUE Hundegesetz in Sachsen-Anhalt
Am 1. März 2009 ist das Hundegesetz in Sachsen-
Anhalt in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es,
Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und
abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden
verbunden sind. Hunde sind nach dem Hundegesetz
so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine
Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Das Hundegesetz sieht in Abhängigkeit des Geburtstermins
des Hundes, der Rassezugehörigkeit oder Fähigkeit
zu sozialverträglichem Verhalten besondere Pflichten
vor.
Kennzeichnungspflicht des Hundes:
Alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und
außerdem alle als gefährlich eingestuften Hunde sind
mit einem Transponder zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung
darf dabei ausschließlich durch eine Tierärztin
oder einen Tierarzt vorgenommen werden und hat
spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes
zu erfolgen.
Hundehalter, deren Hund als gefährlich gilt und schon
vor dem 1. März 2009 geboren wurde, müssen ihrem
Hund ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach der
Geburt einen Transponder einsetzen lassen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung,
Pflichtversicherung und Meldepflicht finden für Hunde,
die vor dem 1. März 2009 geboren wurden und die bisher
noch nicht auffällig geworden sind oder nicht zu einer
als gefährlich eingestuften Rasse gehören, keine
Anwendung.
Abschließen einer Haftpflichtversicherung:
Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der
Geburt des Hundes für den Hund eine Haftpflichtversicherung
abschließen und aufrechterhalten.
Feststellung der Rasse und Gefährlichkeit:
Das Hundegesetz unterscheidet zwischen Hunden, deren
Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse vermutet wird
sowie im Einzelfall und rasseunabhängig aufgrund ihres
Verhaltens. Als gefährliche Hunde werden die Rassen
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Stafford
shire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft.
Hunde können unabhängig ihrer Rasse aufgrund ihres
Verhaltens auch als gefährlich angesehen werden. Ein
gefährdendes Verhalten liegt vor, wenn der Hund eine
gesteigerte Aggressivität aufweist und insbesondere
Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das
natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft
(Angriffslust oder Aggressivität) gezeigt hat. Diese Gefährlichkeit
wird von Amts wegen geprüft.
Hunde, die gefährlich sind, dürfen grundsätzlich nur mit
einer Erlaubnis gehalten werden. Diese Erlaubnis ist
schriftlich bei den Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften
oder Verbandsgemeinden zu beantragen.
(siehe Bürgerservice online)
Durchführung eines Wesenstests:
Hunde, die zu den vorn genannten Rassen gehören,
müssen einen Wesenstest absolvieren. Durch diesen
Test wird die Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem
Verhalten nachgewiesen. Die Verhaltensweisen
des Hundes müssen innerhalb von sechs Monaten nach
Aufnahme der Hundehaltung durch Vorlage einer Bescheinigung
eines anerkannten Sachverständigen oder
einer anerkannten Einrichtung festgestellt werden.
Der Wesenstest muss bei einem Halterwechsel neu
durchgeführt werden. Eine Liste der sachverständigen
Personen und anerkannten Einrichtungen zur Durchführung
des Wesenstests befindet sich im Internet.
Erbringen eines Sachkundenachweises:
Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich
eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse
und Fähigkeiten zum Halten bzw. Führen eines
solchen Hundes nachweisen. Hierbei muss der Halter
eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Der theoretische Teil wird vom Landesverwaltungsamt
abgenommen. Namens und im Auftrag des Landesverwaltungsamtes
sind anerkannte sachverständige Personen
(Hundeschulen o.ä.) mit der Abnahme der praktischen
Prüfung betraut.
Das Landesverwaltungsamt teilt dem Hundehalter die
Termine unter Benennung der Prüfungsorte für die Abnahme
der beiden Sachkundeprüfungen mit. Inhalt und
Umfang des Sachkundenachweises sind in der Durchführungsverordnung
zum Hundegesetz vorgeschrieben.
Unter den Tel.-Nr.: (0391) 567-2403, -2434 und –2232
teilen wir Ihnen auch gern nähere Informationen mit.
Den Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
finden Sie auf unserer Homepage.
Eintragung in ein zentrales Register:
Die nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie alle
gefährlichen Hunde werden seit Anfang März 2009
durch die Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften
und Verbandsgemeinden in einem zentralen Register
erfasst; das Landesverwaltungsamt ist registerführende
Behörde.
Anfallende Kosten für den Hundehalter:
• Einsetzen des Transponders etwa 20 Euro (nach Gebührenordnung
für Tierärzte- GOT)
• Rassebestimmung durch Behörde etwa 25 bis 30 Euro
(nach Allgemeiner Gebührenordnung- AllGO LSA)
• Gefährlichkeit eines Hundes feststellen etwa 50 bis 71
Euro (nach GOT oder AllGO LSA)
• Abschließen Haftpflichtversicherung etwa 70 Euro (je
nach Versicherungsanbieter)
• Sachkundeprüfung etwa 100 bis 119 Euro (nach AllGO
LSA)